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Europarecht: Das Neueste auf einen Blick

Aufsätzewbl 1997, 239 Heft 6 v. 20.6.1997

1. Außenwirtschaft

a) Die Öffnung des gemeinschaftlichen Stahlmarktes gegenüber Rußland und der Ukraine

wurde in zwei Abkommen1)1)IP/97/239 vom 20. März 1997 (Ukraine) und IP/97/274 vom 8. April 1997. verfügt. Die Marktöffnung soll über stufenweise Erhöhungen der Quoten (1997: +10%, 1998: +5%, 1999-2001: +2,5%) bis zur völligen Beseitigung der mengenmäßigen Beschränkungen erfolgen. Rußland verpflichtet sich, auf den Gebieten des Wettbewerbs, der staatlichen Beihilfe und des Umweltschutzes Vorschriften einzuführen, die jenen der Gemeinschaft vergleichbar sind.

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