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Anspruch des „Grenzspediteurs“ gegen den Empfänger auf Erstattung der Einfuhrumsatzsteuer aus nützlicher Geschäftsführung

RechtsprechungHandels-, Gesellschafts- und Wertpapierrechtwbl 1997, 214 Heft 5 v. 20.5.1997

§ 1037 ABGB; §§ 407 Abs 2, 396 Abs 2 HGB: Der den Transport des Gutes besorgende Spediteur steht idR mit dem Empfänger in keinem Vertragsverhältnis. Dieser ist daher nur aufgrund besonderer vertraglicher Vereinbarung oder aus einer - insb nützlichen - Geschäftsführung ohne Auftrag durch den Spediteur zur Erstattung der Einfuhrumsatzsteuer verpflichtet.

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