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Keine Kündigung wegen Organisierung einer BR-Wahl

RechtsprechungArbeitsrechtwbl 1997, 209 Heft 5 v. 20.5.1997

§ 105 Abs 3 Z 1 und Abs 5 ArbVG: Für die Anfechtung einer Kündigung wegen eines verpönten Motives genügt es, wenn der Arbeitnehmer glaubhaft macht, daß das verpönte Motiv überwiegend wahrscheinlich der Kündigung zu Grunde liegt.

OGH 14. 11. 1996, 8 Ob A 2308/96 (OLG Linz 2. 7. 1996, 12 Ra 1/96; LG Salzburg 3. 8. 1995, 18 Cga 258/94)

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