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3. Vertrauensschutz und Rechtssicherheit

RechtsprechungEuroparechtwbl 1997, 204 Heft 5 v. 20.5.1997

Verweist eine VO auf eine andere (hier: die VO über den Zolltarif), können diese Grundsätze des Gemeinschaftsrechts nicht dagegen eingewandt werden, daß sich die rechtliche Stellung einzelner Gemeinschaftsbürger durch Änderung der VO, auf die verwiesen wird, ebenfalls ändert (durch Änderung der Tarifstellen war Rübenzucker bis Ende 1987 Ersatz für Rohrzucker, 1988 nicht und ab 1992 abermals): Urteil Eridania, s o unter 2.

Urteil Eridania, s o unter 2.

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