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10. Soziale Sicherheit

RechtsprechungEuroparechtwbl 1997, 166 Heft 4 v. 20.4.1997

b) Art 77 und 78 betr Leistungen für unterhaltsberechtigte Kinder von Rentnern und Waisen sehen in ihrem Abs b/i jeweils vor, daß ein Rentner, der nach den Vorschriften mehrerer MS Rente bezieht, einen Anspruch auf diese Leistungen nach den Vorschriften des Wohnsitzstaates hat.

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