Art 48 EG-V und die RL 68/360/EWG zur Aufhebung der Reise- und Aufenthaltsbeschränkungen beinhalten insbes drei - von Belgien nicht beachtete - Verpflichtungen:
Art 48 EG-V und die RL 68/360/EWG zur Aufhebung der Reise- und Aufenthaltsbeschränkungen beinhalten insbes drei - von Belgien nicht beachtete - Verpflichtungen: