a) Der Erwerb von Wertpapieren durch Wertpapierhändler zum Zweck der Beeinflussung der Unternehmensleitung oder als unmittelbare, zwingende und dauerhafte Folge einer steuerpflichtigen Tätigkeit fallen unter den Anwendungsbereich der MwSt-RL (Urteile Polysar Investments Netherlands, Wellcome Trust und Régie Dauphinoise), ansonsten sind sie nach Art 13/B/d/5 der 6. MwSt-RL befreit. Im Urteil Polysar war weiters festgehalten worden, daß ein Beteiligungserwerb an anderen Unternehmen keine Nutzung einer Sache zum Zweck der Einkommenserzielung ist, die Ausschüttungen sind lediglich Folge des Eigentumsrechts.