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Selektives Vertriebssystem, zur Zulässigkeit der Nichtigkeitsklage eines Konkurrenten gegen eine FreistellungsE der Kommission*)*)Vgl auch die E des OGH als KOG auf Seite 171 und 174, des OGH auf Seite 174 und des VwGH auf Seite 178 und 179.

RechtsprechungEuroparechtwbl 1997, 157 Heft 4 v. 20.4.1997

Art 85, 173, 177 EG-V; VO (EWG)Nr 17/62 des Rates vom 6. 2. 1962, Erste DurchführungsVO zu den Art 85 und 86 des Vertrages: Nach stRsp können Personen, die nicht Adressat einer E sind, nur dann geltend machen, individuell betroffen zu sein, wenn diese E sie wegen bestimmter persönlicher Eigenschaften oder besonderer, sie aus dem Kreis aller übrigen Personen heraushebender Umstände berührt und sie daher in ähnlicher Weise individualisiert wie den Adressaten.

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