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Keine Antragslegitimation auf Feststellungsverfahren gem § 348 Abs 1 GewO

RechtsprechungÖffentliches Wirtschaftsrechtwbl 1997, 136 Heft 3 v. 20.3.1997

§ 348 Abs 1 GewO 1994: Mangels einer im G vorgesehenen Antragslegitimation beteiligter Personen ist das Verfahren nicht auf Antrag, sondern unter den normierten Voraussetzungen von amtswegen durchzuführen.

VwGH 23. 4. 1996, 95/04/0168

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