Der EuGH stellte folgende Vertragsverletzungen fest:
Urteil C-314/95 (Kom/Italien) vom 23. Jänner 1997.
Der EuGH stellte die Nichtumsetzung einer Reihe von RL über gesundheitsrechtliche Vorschriften für landwirtschaftliche Erzeugnisse durch Italien fest. Italien hatte eine pauschale Umsetzung zahlreicher RL durch sein Gesetz 146/94 vorgenommen, dieses aber verspätet kundgemacht: