§ 92 Abs 2 LuftfahrtG; § 42 AVG: Dem Einwand der Behörde in der Gegenschrift, der Bfr habe im Zuge des Verwaltungsverfahrens die Auflagen „zustimmend zur Kenntnis genommen“, ist zu entgegnen, daß dies die spätere Bekämpfung der Auflagen aus rechtlichen Gründen nicht ausschließt.
VwGH 28. 2. 1996, 93/03/0053