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1. Klagerecht nach Art 173/4 EG-V

RechtsprechungEuroparechtwbl 1997, 71 Heft 2 v. 20.2.1997

Eine VO betreffend die Kürzung von Einfuhrmengen landwirtschaftlicher Erzeugnisse nach einheitlichen Sätzen muß, da die Bezeichnung der Rechtshandlung für die Frage des Betroffenseins unbeachtlich ist (Urteile Calpak-Societa Emiliana Lavorazione Frutta und FRSEA-FNSEA), als ein Bündel von EinzelE angesehen werden, die jedem einzelnen der Einführer, der bereits eine Einfuhrmenge beantragt und zugeteilt bekommen hat, angeben, welche Mengen sie im betreffenden Jahr einführen können. Sie sind auch unmittelbar betroffen, weil die MS keinen Handlungsspielraum bei der Durchführung haben:

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