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10. Zoll

RechtsprechungEuroparechtwbl 1997, 74 Heft 2 v. 20.2.1997

a) Ein gewisser Lengfisch mit dem lateinischen Namen „Molva molva“ der Unterart der „Lotinae“ und der Art „Gadidae“ weist zwar gewisse Ähnlichkeiten mit den Kabeljaus auf, ist aber dennoch nicht unter 03.02 A I b sondern unter 03.02 A I f bzw 03.02 A II d („andere“) einzustufen:

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