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Irreführende Bezeichnung „Original Austria Mozartkugel“

RechtsprechungWettbewerbsrechtwbl 1997, 40 Heft 1 v. 20.1.1997

§ 2 UWG: Gegen § 2 UWG verstößt, wer im geschäftlichen Verkehr zu Zwecken des Wettbewerbes zur Irreführung geeignete Angaben (ua) über die Beschaffenheit von Waren macht. Darunter fallen Angaben wie „echt“ und „original“. So darf nur eine vom Ersterzeuger in Verkehr gebrachte Torte als „echt“ bezeichnet werden, auch wenn die Bezeichnung zu einer Gattungsbezeichnung geworden ist, weil der Verkehr in einem solchen Fall „echt“ nicht auf das Material, sondern auf den Erfinder oder ersten Urheber bezieht. Eine „Original-Sachertorte“ muß nach Rezepten der Familie Sacher hergestellt sein, wobei jedoch eine geringfügige Abweichung zulässig ist, die eine Weiterentwicklung des ursprünglichen Rezepts ist.

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