Art 173/5, 190 EG-V
EuG 15. 10. 1997, Rs T-331/94 (IPK-München GmbH/Kom)
Die Zweimonatsfrist des Art 173/5 für die Einbringung von Nichtigkeitsklagen wird durch eine Bestätigung einer zuvor ergangenen E nicht unterbrochen (Urteile Herpels, Cortes Jimenez und Lestelle). Nach Verstreichen dieser Frist wird die Klage unzulässig (Urteile Irish Cement, Zunis Holding). Aus der Tatsache, daß die befaßten KomDienststellen eine neuerliche Beratung über den Inhalt der zuvor ergangenen E abhalten, kann aber geschlossen werden, daß die Beurteilung nicht bereits endgültig abgeschlossen war, auch wenn es nicht zur Abänderung der ursprünglichen E kam.