Art 119 EG-V; RL 75/117/EWG des Rates vom 10. Februar 1975 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der MS über die Anwendung des Grundsatzes des gleichen Entgelts für Männer und Frauen; RL 76/207/EWG des Rates vom 9. Februar 1976 zur Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichbehandlung von Männern und Frauen hinsichtlich des Zugangs zur Beschäftigung, zur Berufsbildung und zum beruflichen Aufstieg sowie in bezug auf die Arbeitsbedingungen: Art 119 EG-V ist dahin auszulegen, daß er auf öffentlich-rechtliche Dienstverhältnisse anwendbar ist.