vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Prozeßkostensicherheit, Unvereinbarkeit des § 57 ZPO mit Art 6 EG-V, zeitlicher, räumlicher und persönlicher Anwendungsbereich des Art 6 EG-V, zum Tatbestandsmerkmal „im Anwendungsbereich des EG-V“*)*)Siehe auch das Vorabentscheidungsersuchen des LG Linz vom 24. 10. 1996, 9 Cga 130/96, abgedruckt auf S 480 in diesem Heft der wbl.

RechtsprechungEuroparechtwbl 1997, 468 Heft 11 v. 20.11.1997

Art 6 EG-V; § 57 ZPO: Nach Art 6 Abs 6 EG-V darf ein MS von einem Staatsangehörigen eines anderen MS, der zugleich Staatsangehöriger eines dritten Staates ist und in diesem Staat seinen Wohnsitz, im erstgenannten MS aber weder Wohnsitz noch Vermögen hat, die Leistung einer Prozeßkostensicherheit nicht verlangen, wenn dieser Staatsangehörige vor einem seiner Zivilgerichte als Aktionär gegen eine dort ansässige Gesellschaft Klage erhebt, sofern ein solches Erfordernis für seine eigenen Staatsangehörigen, die im Inland weder Vermögen noch Wohnsitz haben, nicht gilt.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!