Art 178 und 215/2 EG-V (außervertragliche Haftung); Art 51 des Statuts des EuGH (Rechtszug an den EuGH)
EuGH 16. 9. 1997, Rs C-362/95 P (Blackspur DIY Ltd ua)
Bei Geltendmachung der außervertraglichen Haftung ist ein rechtswidriges Handeln von Gemeinschaftsbehörden, ein Schaden und ein ursächlicher Zusammenhang zwischen beiden nachzuweisen (Urteil Roquette Frères).