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Schutz der Arbeitnehmer bei Zahlungsunfähigkeit des Arbeitgebers, Bestimmung des zuständigen Garantiefonds bei Arbeitsleistung in einem anderen MS

RechtsprechungEuroparechtwbl 1997, 474 Heft 11 v. 20.11.1997

RL 80/987/EWG des Rates vom 20. Oktober 1980 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der MS über den Schutz der Arbeitnehmer bei Zahlungsunfähigkeit des Arbeitgebers: Ist der Arbeitgeber in einem anderen MS als demjenigen niedergelassen, in dem der Arbeitnehmer wohnt und seine Arbeitnehmertätigkeit ausgeübt hat, so ist die nach Art 3 der RL 80/987/EWG für die Befriedigung der Ansprüche dieses Arbeitnehmers im Fall der Zahlungsunfähigkeit seines Arbeitgebers zuständige Garantieeinrichtung die Einrichtung des Staates, in dem gem Art 2 der RL entweder die Eröffnung des Verfahrens zur gemeinschaftlichen Gläubigerbefriedigung beschlossen oder die Stillegung des Unternehmens oder des Betriebes des Arbeitgebers festgestellt worden ist.

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