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Voraussetzungen für die Zulässigkeit einer Aufrechnung mit einem Sparguthaben gegen eine Forderung der Bank

RechtsprechungHandels- und Gesellschaftsrechtwbl 1997, 440 Heft 10 v. 20.10.1997

§§ 31, 32 Abs 2, 32 Abs 3 BWG: Ein Gläubiger muß ein Sparbuch nicht als Zahlung akzeptieren, sondern kann auf Erfüllung der Geldschuld bestehen.

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