RL 77/187 EWG ; § 3 Abs 1, 4, 5 AVRAG; §§ 62b, 115 ArbVG: Wird ein Betriebsteil veräußert, so hat ein dort beschäftigtes Betriebsratsmitglied das Recht, dem Übergang seines Arbeitsverhältnisses zu widersprechen. Ob darüber hinaus ein Widerspruchsrecht der Arbeitnehmer im Falle eines Betriebsüberganges anzunehmen ist, bleibt dahingestellt.