„Ziel ist die Umstellung der Bundesbeschaffung nach ökologischen und sozialen Standards, die sich am Umweltzeichen orientieren“ heißt es schon im aktuellen österreichischen Regierungsprogramm 2020-2024, Seite 107. Vor dem Hintergrund der steigenden Bedeutung von (Umwelt-)Zertifizierungen im Allgemeinen bzw insbesondere im Bereich des „Green Public Procurements“ ist eine rezente Entscheidung aus Deutschland beachtenswert. Konkret hat die Vergabekammer des Bundes (in der Folge „VK Bund“) mit Entscheidung vom 28.5.2020, VK 2-29/20 einige zentrale Aussagen über die Heranziehung von Zertifikaten zum Nachweis eines vorhandenen Qualitäts- und Umweltmanagements getroffen, die wir – für einen raschen Überblick – in der Folge komprimiert darstellen:

