Die Bundesregierung plant die Erlassung eines neuen Gesetzes zur Förderung Erneuerbarer Energieträger (Erneuerbaren Ausbau Gesetz, kurz EAG). Die bisher geltenden Förderregelungen des Ökostromgesetzes laufen Ende 2020 aus. Grundlage dafür sind viele Vorgaben der EU.

