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OGH: Unzulässige Verknüpfung amtlicher Pflichten mit privatwirtschaftlichen Interessen

NewsflashVIL 2020, 20 Heft 2 v. 15.4.2020

Mit seiner Entscheidung vom 28.5.2019, 4 Ob 248/18a, sprach der OGH aus, dass die Koppelung einer amtlichen Verpflichtung an privatwirtschaftliche Interessen grundsätzlich einen Missbrauch öffentlich-rechtlicher Machtmittel darstellt.

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