Mit seiner Entscheidung vom 28.5.2019, 4 Ob 248/18a, sprach der OGH aus, dass die Koppelung einer amtlichen Verpflichtung an privatwirtschaftliche Interessen grundsätzlich einen Missbrauch öffentlich-rechtlicher Machtmittel darstellt.
Mit seiner Entscheidung vom 28.5.2019, 4 Ob 248/18a, sprach der OGH aus, dass die Koppelung einer amtlichen Verpflichtung an privatwirtschaftliche Interessen grundsätzlich einen Missbrauch öffentlich-rechtlicher Machtmittel darstellt.
