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„Coronavirus“ ermöglicht kurzfristige (Not-)Vergaben

NewsflashVIL 2020, 16 Heft 2 v. 15.4.2020

Die COVID-19 Pandemie macht auf Bundes-, Landes- und Gemeindeebene einen hohen Bedarf an kurzfristig benötigten Waren und Dienstleistungen erforderlich (zB Produkte nach dem Arzneimittel- und Medizinproduktegesetz, Gesichtsmasken und Schutzkleidung, Seuchenteppiche, Leistungen zur Versorgung von in Quarantäne stehenden Personen, Infrastrukturleistungen, Notausrüstung, Betreuungsdienstleistungen, Computer für Infrastruktur).

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