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BVwG: Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung bei Lieferung eines Geräts zur Forschung auch bei bloßer Kombination von bereits verfügbaren Komponenten

Aktuelle RechtsprechungVIL-SlgSonja VrbovszkyVIL-Slg 2020/11VIL 2020, 9 Heft 2 v. 15.4.2020

BVwG, 08.01.2020, W134 2225864-1/4E

BVwG, 08.01.2020, W134 2225864-2/25E

Sachverhalt

Die MedUni Graz hat in dem Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung „Kombiniertes Röntgenmess-Komplettsystem (Röntgenvollschutzgerät)“ den Lieferauftrag im Wert von 1.249.500,- Euro im Oktober 2019 an die A GmbH vergeben. Das Gerät wird zur Entwicklung, Lieferung und anschließender Erprobung der Funktionalität als Prototyp erstmalig hergestellt, wobei die Komponenten am Markt verfügbar sind, zusammengestellt werden müssen und ua eine neue Software entwickelt werden muss.

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