Am 12.7.2019 wurde die neue Richtlinie 2019/1161 zur Förderung sauberer Straßenfahrzeuge und zur Unterstützung einer emissionsarmen Mobilität als Teil des Mobilitätspakets II zur Verwirklichung emissionsarmer Mobilität veröffentlicht. Diese Richtlinie enthält Verpflichtungen zur Berücksichtigung von Umwelt- und Energieaspekten über den gesamten Lebenszyklus von Fahrzeugen hinweg sowie verbindliche Festlegungen zur Steigerung des Marktanteils von „sauberen“ Fahrzeugen. Zu diesem Zweck enthält die Richtlinie für die einzelnen Mitgliedstaaten verbindliche Mindestanteile gemessen an der Gesamtzahl aller öffentlich beschafften Straßenfahrzeuge für die Jahre 2025 bzw 2030 und differenziert dabei nach leichten Nutzfahrzeugen, LKW und Bussen.

