Österreich und die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) verbindet schon seit deren Einführung im Jahr 1994 ein divergentes Verhältnis. Als „Umweltmusterland“ war es der Republik immer ein besonderes Anliegen, die UVP-Richtlinie der europäischen Union besonders wirksam umzusetzen. Dies wurde auch mit dem Ruf nach einer Konzentration des Genehmigungsverfahrens (Stichwort: One-Stop-Shop) verbunden. Anders als etwa in Deutschland sollte die UVP nicht als „Anhängsel“ im Rahmen eines anderen Genehmigungsverfahrens durchgeführt werden, sondern in einem gesonderten eigenständigen vollkonzentrierten Genehmigungsverfahren. Dieses Verfahren sollte also alle anderen ansonsten erforderlichen Genehmigungsverfahren ersetzen. Da die UVP in Österreich aber mit einem sehr hohen Verfahrensaufwand verbunden ist, wurde durch Projektbetreiber oft versucht, die Durchführung einer UVP zu vermeiden.

