Der EuGH hat sich in seinem Urteil vom 24.9.2019, C-507/17 , in der Rs Google LLC mit der spannenden Frage auseinandergesetzt, wie die Datenschutz-Grundverordnung im Hinblick auf Löschungsansuchen bei Suchmaschinenbetreibern zu verstehen sind. Konkret stellt sich die Frage, ob der Betreiber einer Suchmaschine die Löschung
in allen Versionen seiner Suchmaschine,
