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Mangelhafte „einheitliche Ansprechpartner“ im Dienstleistungssektor – Vertragsverletzungsverfahren gegen alle 28 Mitgliedstaaten

NewsflashRA Dr. Stephan HeidVIL 2019, 16 Heft 5 v. 1.9.2019

Gemäß der EU-Dienstleistungsrichtlinie RL 2006/123/EG und der Richtlinie über die Anerkennung von Berufsqualifikationen RL 2005/36/EG sind die Mitgliedstaaten der EU zur Installation von sogenannten „einheitlichen Ansprechpartnern“ verpflichtet, die Dienstleister und Angehörige reglementierter Berufe bei der Bewältigung von administrativen Hürden für die Leistungserbringung unterstützen. Diese „einheitlichen Ansprechpartner“ sollen vor allem auch im grenzüberschreitenden Bereich tätige Dienstleister bei der Teilnahme an öffentlichen Vergabeverfahren unterstützen. Ziel ist dabei insbesondere die Gewährleistung eines einfachen Informationszugangs und die Sicherstellung einer raschen Online-Abwicklung allfälliger Behördenverfahren.

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