Mit BGBl I 79/2019 vom 31.7.2019 trat die lange erwartete AWG-Rechtsbereinigungsnovelle 2019 in Kraft. Damit konnten sowohl von der Verwaltung, als auch von der Wirtschaft lang ersehnte Erleichterungen im abfallwirtschaftlichen Berufs- und Anlagenrecht noch vor dem Zustandekommen einer neuen Regierung eintreten. Die Novelle kann insgesamt als großer Wurf bezeichnet werden, mit dem viele Probleme einer guten Lösung zugeführt werden. Es bleibt zu hoffen, dass die Novelle auch in der Praxis den in sie gesetzten Hoffnungen gerecht wird. Im Folgenden werden die wesentlichsten „Highlights“ der umfassenden Novelle komprimiert dargestellt:

