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EU/Mercosur-Abkommen: Zugang zu öffentlichen Aufträgen

NewsflashRA Dr. Stephan HeidVIL 2019, 14 Heft 5 v. 1.9.2019

Mit dem Abkommen zum öffentlichen Auftragswesen öffnen die Mercosur-Staaten (Argentinien, Brasilien, Paraguay, Uruguay und Venezuela) zum ersten Mal ihre Märkte für öffentliche Aufträge für europäische Unternehmen. Ziel ist es, den europäischen Unternehmen einen gleichberechtigten Zugang zu öffentlichen Ausschreibungen zentraler Regierungsdienststellen und anderer öffentlicher Agenturen der Regierungen der Mercosur-Staaten zu verschaffen. Das Abkommen umfasst daher auch Regelungen zur transparenten Gestaltung von Vergabeverfahren (zB eine einheitliche elektronische Veröffentlichungspflicht für alle vom Abkommen erfassten Ausschreibungen mittels eines „national single point of access“). Im Gegenzug wurde den Unternehmen aus den Mercosur-Staaten auch der Zugang zu Ausschreibungen der EU-Institutionen und zu Ausschreiben der zentralen Regierungsdienststellen der EU-Mitgliedsstaaten zugesagt.

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