Am 9. Juli 2019 ist die Novelle zum NÖ Vergabe-Nachprüfungsgesetz in Kraft getreten, welche einige wesentliche Änderungen zum Schlichtungsverfahren enthält. Zwar besteht für Unternehmer weiterhin die Möglichkeit, die NÖ Schlichtungsstelle freiwillig anzurufen, jedoch ist der Auftraggeber nicht mehr dazu verpflichtet, sich in das Schlichtungsverfahren einzulassen.

