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EuGH: Kampfansage an „Honorarordnungen“ der freien Berufe?

FachbeitragRA Dr. Stephan HeidVIL 2019, 3 Heft 5 v. 1.9.2019

Der EuGH hat mit seinem Urteil vom 4.7.2019 in der Rs C-377/17 , Kommission/Deutschland, festgestellt, dass die in der deutschen Honorarordnung für Architekten und Ingenieure für Planungsleistungen (in der Folge „HOAI“) festgelegten Mindest- und Höchstsätze unionsrechtswidrig sind, da sie gegen die Vorgaben der RL 2006/123/EG über Dienstleistungen im Binnenmarkt (in der Folge „DienstleistungsRL“) verstoßen.

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