Der EuGH hat mit seinem Urteil vom 4.7.2019 in der Rs C-377/17 , Kommission/Deutschland, festgestellt, dass die in der deutschen Honorarordnung für Architekten und Ingenieure für Planungsleistungen (in der Folge „HOAI“) festgelegten Mindest- und Höchstsätze unionsrechtswidrig sind, da sie gegen die Vorgaben der RL 2006/123/EG über Dienstleistungen im Binnenmarkt (in der Folge „DienstleistungsRL“) verstoßen.

