In der 5. Herausgabe des VIL wurde für den Fachartikel die viel beachtete Entscheidung des EuGH betreffend die deutsche Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) ausgewählt. In dieser – im Zuge eines Vertragsverletzungsverfahrens gegen die Bundesrepublik Deutschland gefällten – Entscheidung gelangte der EuGH zum Ergebnis, dass die genannte Honorarordnung gegen EU-Recht verstößt und hat diese (teilweise) für nichtig erklärt.

