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VwGH: Kein Rechenfehler bei Angabe eines Mischprozentsatzes im Preisaufschlags- und -nachlassverfahren

Aktuelle RechtsprechungVIL-SlgSonja VrbovszkyVIL-Slg 2019/27VIL 2019, 10 Heft 4 v. 1.7.2019

https://elibrary.verlagoesterreich.at/article/99.105005/vil201904001001

VwGH, 22.03.2019, Ra 2018/04/0176

Sachverhalt

Wiener Wohnen hat ein offenes Verfahren zur Vergabe eines Rahmenvertrags über Tischlerarbeiten als Bauauftrag im Oberschwellenbereich in Losen durchgeführt. Die Bieter konnten Preisaufschläge und -nachlässe zu den vorgegebenen Bezugspreisen auf die Obergruppen, zusätzlich einen Gesamtaufschlag bzw -nachlass anbieten und es musste ein Gesamtpreis angegeben werden. Zur Gesamtpreisermittlung waren Nachlässe und Abschläge an den vorgesehenen Stellen im Leistungsverzeichnis einzusetzen, bei Rechenfehlern galt der als Prozentsatz angegebene Wert.

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