https://elibrary.verlagoesterreich.at/article/99.105005/vil201904001001
VwGH, 22.03.2019, Ra 2018/04/0176
Sachverhalt
Wiener Wohnen hat ein offenes Verfahren zur Vergabe eines Rahmenvertrags über Tischlerarbeiten als Bauauftrag im Oberschwellenbereich in Losen durchgeführt. Die Bieter konnten Preisaufschläge und -nachlässe zu den vorgegebenen Bezugspreisen auf die Obergruppen, zusätzlich einen Gesamtaufschlag bzw -nachlass anbieten und es musste ein Gesamtpreis angegeben werden. Zur Gesamtpreisermittlung waren Nachlässe und Abschläge an den vorgesehenen Stellen im Leistungsverzeichnis einzusetzen, bei Rechenfehlern galt der als Prozentsatz angegebene Wert.

