https://elibrary.verlagoesterreich.at/article/99.105005/vil201904000701
EuGH, 08.05.2019, C-253/18
Rhenus Veniro
Sachverhalt
Die Stadt Euskirchen wollte einen Auftrag über Personenverkehrsdienstleistungen mit Bussen, der keine Dienstleistungskonzession darstellte, direkt an ihre 100%-Tochter SVE GmbH vergeben und hat am 8.12.2016 die Vorabinformation bekanntgemacht. SVE wollte sich der Subunternehmerin RVK Regionalverkehr Köln GmbH bedienen, die im Eigentum mehrerer deutscher regionaler Verkehrsgesellschaften („zuständige Behörden“ iS Art 2 lit b PSO-VO) stand. Ab Auftragsausführung hätte die SVE 2,5% der Eigentumsanteile an der RVK gehalten. Rhenus Veniro bekämpfte die beabsichtigte Direktvergabe, letztlich fragte das Oberlandesgericht Düsseldorf den EuGH sinngemäß:

