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Open Government Data - Neue Bekanntmachungsvorschriften ab 1.3.2019

NewsflashRA Dr. Stephan HeidVIL 2019, 14 Heft 2 v. 1.3.2019

Die per 1.3.2019 neuen Vorschriften für Ausschreibungen im Anwendungsbereich des BVerG 2018 verpflichten öffentliche Auftraggeber zu mehr Transparenz – aber leider auch Bürokratie. Bieter profitieren hingegen von einem gebündelten Informationsportal. Die neue Rechtslage wird im Folgenden im Überblick dargestellt:

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