Die per 1.3.2019 neuen Vorschriften für Ausschreibungen im Anwendungsbereich des BVerG 2018 verpflichten öffentliche Auftraggeber zu mehr Transparenz – aber leider auch Bürokratie. Bieter profitieren hingegen von einem gebündelten Informationsportal. Die neue Rechtslage wird im Folgenden im Überblick dargestellt:

