Gemäß §§ 54 Abs 1 und 223 Abs 1 des Bundesvergabegesetzes 2018, BGBl I Nr 65/2018 sowie § 30 Abs 1 des Bundesvergabegesetzes Konzessionen 2018, BGBl I Nr 65/2018 kann das Bundesministerium für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz (in der Folge „BMVRDJ“) durch Verordnung nähere Festlegungen hinsichtlich der Standardisierung des Kerndatenformates (Darstellung, Struktur und Form) sowie hinsichtlich der Befüllung der Metadatenfelder erlassen. Das BMVRDJ hat von dieser Verordnungsermächtigung nunmehr Gebrauch gemacht und im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort (in der Folge „BMDW“) die sogenannte „Kerndaten-Verordung“ als Begutachtungsentwurf am 10.10.2018 bekanntgemacht (die Frist zur Stellungnahme endete am 16.11.2018). Die Kerndaten-Verordnung soll am 1.3.2019 in Kraft treten.

