Das Vergaberechtsreformgesetz setzt nunmehr die EU Richtlinien 2014/23/EU , 2014/24/EU und 2014/25/EU innerstaatlich um. Es besteht aus dem neuen Bundesvergabegesetz (BVergG 2018), dem neuen Bundesgesetz über die Vergabe von Konzessionsverträgen (BVergG Konz 2018) und einer Novellierung des Bundesvergabegesetzes für Verteidigung und Sicherheit (BVergGVS).

