Mit einem aktuellen Erkenntnis vollzieht der Verfassungsgerichtshof eine Kehrtwende beim Thema Abgrenzung gerichtlicher von verwaltungsrechtlichen Strafen. Das hat voraussichtlich auch Einfluss auf die Verhängung von Geldbußen nach der Datenschutzgrundverordnung.
In seinem Erkenntnis vom 13. Dezember 2017 hat der VfGH mit seiner bisherigen Rechtsprechung zur Frage der Abgrenzung der gerichtlichen Strafen von den verwaltungsrechtlichen gebrochen.

