Im Vergabeverfahren „Unterstützungsstruktur für Unternehmensgründung im Bundesland Steiermark“ bekämpfte die Antragstellerin im Rahmen eines Nachprüfungsverfahrens die Rechtmäßigkeit der Zuschlagsentscheidung der Auftraggeberin. Das Bundesverwaltungsgericht hat in seiner Entscheidung vom 20.12.2017 dazu Stellung dazu bezogen. Die Entscheidung ist jedoch kritisch zu betrachten.

