Mit 15. Jänner 2018 trat das „Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz“ (WiEReG) in Kraft. Gesellschaften und andere Rechtsträger haben nun neue Meldepflichten zu erfüllen.
Das WiEReG bildet die Rechtsgrundlage für das Register der wirtschaftlichen Eigentümer. Es enthält zentrale Daten über die wirtschaftlichen Eigentümer von Rechtsträgern mit Sitz im Inland. Erstmalige Meldungen an das Register sind bis zum 1. Juni 2018 verpflichtend einzureichen. Ab dem 2. Mai 2018 kann in das durch die im Bundesministerium für Finanzen eigens dafür eingerichtete Behörde geführte Register Einsicht genommen werden.

