BVwG, 19.06.2017, W139 2158106-4/10E
Sachverhalt
Die ASFINAG hatte die Leistung „Restmüllsammlung 2017 bis 2022, SG und ASG, Los 8 (Raum Tirol)“ in einem offenen Verfahren mit vorheriger Bekanntmachung im Oberschwellenbereich nach dem Billigstbieterprinzip mit dem Ziel des Abschlusses einer Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmer (je Los) für eine fünfjährige Laufzeit ausgeschrieben.

