Wie berichtet verzögert sich die Umsetzung der Richtlinie 2014/24/EU in nationales Recht auf zumindest Frühjahr 2018. Damit kommt es gleichzeitig auch zu einer Verzögerung bei der Einführung der Innovationspartnerschaft − ein Instrument für Auftraggeber, um die Beschaffung noch nicht auf dem Markt befindlicher Lösungen zu vereinfachen bzw in einigen Fällen überhaupt erst zu ermöglichen.

