Im Rahmen ihres 33. „Competition Talk“ stellte die Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) den neuen „Leitfaden zu Hausdurchsuchungen“ vor. Der Leitfaden geht von der geltenden Gesetzeslage aus – speziell von der aktuellen Rechtsprechung des Kartellgerichts und Kartellobergerichts sowie von nationalen und europäischen „best practices“. Der Schwerpunkt liegt auf der Sicherung elektronischer Daten durch die BWB.

