VwGH, 15.03.2017, Ra 2014/04/0052
Sachverhalt:
Die öffentliche Auftraggeberin S-Gesellschaft m.b.H. führte ein offenes Verfahren im Oberschwellenbereich zur Vergabe eines Dienstleistungsauftrages über die Reinhaltung und Wartung von lüftungstechnischen Anlagen nach dem Bestangebotsprinzip durch. Die Zuschlagsentscheidung fiel zugunsten der F GmbH aus.

