EuGH, 05.04.2017, C-298/15
Borta
Sachverhalt:
Eine litauische Seehafenbehörde hatte als Sektorenauftraggeberin einen Bauauftrag für eine Kaianlage im Wege eines offenen Verfahrens im Unterschwellenbereich ausgeschrieben. Die Ausschreibungsunterlagen wurden unter Verlängerung der Angebotsfrist zwei Mal geändert. In der Letztfassung hieß es sinngemäß:

