Der Europäische Gerichtshof hat sich mit der Auslegung der „alten“ allgemeinen Vergaberichtlinie auseinandergesetzt. Vor allem Fragen zu Nachweisen für die technische Leistungsfähigkeit eines Bieters und zur Teilbarkeit von Referenzaufträgen wurden geklärt. Sie werden auch für die „neue“ allgemeine Vergaberichtlinie relevant sein. Lesen Sie alles Wichtige dazu in unserem Fachbeitrag.

